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Interdisziplinäre Zusatzstudien der Universität Bayreuth

Zusatzstudium Entrepreneurship & Innovation

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FAQ

FAQ

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen, um am Zusatzstudium teilnehmen zu können?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • gültige Immatrikulation an der Universität Bayreuth (Bachelor, Master, Examen)
  • Nachweis von Englischkenntnissen mindestens Niveaustufe B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

Ist das Zusatzstudium zulassungsbeschränkt?

Das Zusatzstudium Entrepreneurship & Innovation ist nicht zulassungsbeschränkt.

Wann kann ich mit dem Zusatzstudium beginnen?

Das Zusatzstudium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden.

Wie kann ich am Zusatzstudium teilnehmen?

Siehe Informationen zur Einschreibung.

Wie lange ist die Regelstudienzeit für das Zusatzstudium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Die Regelstudienzeit kann problemlos überschritten werden. Wichtig: Leistungen für das Zusatzstudium können nur erbracht werden, solange Sie in einen Studiengang an der Universität Bayreuth eingeschrieben sind.

Das Zusatzstudium kann z.B. für ein Auslandssemester pausiert werden.

Können während eines Urlaubssemester Leistungen erbracht werden?

Beurlaubte Studierende bzw. Studierende im Auslandssemester können in diesem Zeitraum keine Module an der Universität Bayreuth besuchen und anrechnen lassen. Ausnahmen hierbei sind Zweitprüfungen.

Im Auslandssemester erbrachte Module können bei entsprechender thematischer Passung und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses für das Zusatzstudium angerechnet werden.

Welches Prüfungsamt ist für das Zusatzstudium zuständig?

Das Prüfungsamt der Fakultät III (RW) ist für das Zusatzstudium zuständig.

Ist das Zusatzstudium benotet?

Ja, alle Leistungen werden benotet. Die Endnote ergibt sich aus den jeweiligen Einzelnoten der eingebrachten Module.

Können bereits besuchte Lehrveranstaltungen für das Zusatzstudium angerechnet werden?

Bereits besuchte Lehrveranstaltungen können für das Zusatzstudium angerechnet werden. Die Anrechnung sollte möglichst direkt nach Immatrikulation erfolgen. Füllen Sie hierzu bitte dieses Formular aus und lassen Sie es uns zukommen.

Ich habe Feedback für das Zusatzstudium. An wen kann ich mich wenden ?

Wir freuen uns sehr über Ihr Feedback und Ihre Anregungen. Schicken Sie uns gerne eine E-Mail mit den relevanten Informationen an lehre.iei@uni-bayreuth.de .

Erhalte ich nach dem erfolgreichen Abschluss des Zusatzstudium ein Zertifikat?

Für den erfolgreichen Abschluss des Zusatzstudiums erhalten Sie ein Zertifikat. Dieses wird durch das zuständige Prüfungsamt auf Antrag erstellt und ist nach Abschuss des Zusatzstudiums verfügbar.

Muss das Zusatzstudium abgeschlossen werden?

Sollte das Zusatzstudium nach der Einschreibung abgebrochen oder nicht erfolgreich abgeschlossen werden, so hat dies keine negativen Konsequenzen für Sie. Erfolgreich abgeschlossene Veranstaltungen erscheinen auch ohne den Abschluss des Zusatzstudiums im "Transcript of records", welches über Campus Online abgerufen werden kann.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Petra Beermann, Prof. Dr. Rodrigo Isidor, Prof. Dr. Matthias Baum

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